AK fordert schärfere Waffen gegen hohe Strom- und Gaspreise

Um die Rechte von KonsumentInnen zu stärken, tritt die Arbeiterkammer für eine Beweislastumkehr im Energiebereich ein. Aus Sicht der AK sind Gesetzesänderungen nötig, um wirksam gegen Preisabsprachen vorzugehen.

Mehr Personal für Wettbewerbsbehörde nur ein erster Schritt

„Im Kampf für faire Strom- und Gaspreise muss man den Konsumentinnen und Konsumenten schärfere Instrumente in die Hand geben. Das geht nur, wenn künftig das Energieunternehmen beweisen muss, dass es faire Preise macht“, sagt Silvia Angelo, Leiterin der AK-Wirtschaftspolitik. Bisher müssen diesen Beweis die betroffenen KonsumentInnen führen.

Mehr Personal für die Wettbewerbsbehörde ist laut AK wichtig, hilft jedoch nichts, wenn wirksame Mittel gegen Preisabsprachen fehlen. Überdies wären höhere Strafen nötig, damit das Kartellgericht höhere Bußgelder verhängen kann. „Gesetzesänderungen wären dringend an der Zeit“, so Angelo.

Beweislastumkehr würde KonsumentInnenrechte stärken

Im letzten Jahr hat die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) vermehrt Hausdurchsuchungen durchgeführt und damit ihre gesetzlichen Möglichkeiten genutzt. Die AK fordert schon seit Jahren mehr Personal für diese wichtigen Aufgaben. Aber: Auch mehr Köpfe in der Wettbewerbsbehörde bringen nichts, wenn sie kein wirksames Instrument haben, um Preisabsprachen rasch nachzuweisen. „Daher brauchen wir dringend die Umkehr der Beweislast“, sagt Angelo. „Dann nämlich müssen die Strom- und Gaslieferanten beweisen, dass sie gerechtfertigte Preise verlangen.“

130 Millionen Euro an deutsche KonsumentInnen zurückgezahlt

„In Deutschland, wo es die Beweislastumkehr bereits seit 2008 gibt, bekamen die Konsumentinnen und Konsumenten fast 130 Millionen Euro an Preissenkungen und Gutschriften zurück“, sagt Angelo. Bundesminister Mitterlehner hat schon im letzten Jahr eine entsprechende Änderung des Kartellgesetzes vorgeschlagen. Diese könnte also noch ohne Schwierigkeiten in der letzten Parlamentssitzung vor dem Sommer beschlossen werden.

Für höhere Strafen wäre vor allem das Justizministerium gefordert: Wenn das Justizministerium dem Kartellgericht ermöglicht, höhere Strafen als die von der BWB vorgeschlagenen zu verhängen, so würde es sicherlich zu höheren Bußgeldern als in der Vergangenheit kommen. Seit der Einführung der Kronzeugenregelung darf dies das Gericht nicht mehr. Die verhängten Strafen dürfen nur geringer sein.

Bewährte österreichische Teilung in Kartellverfahren

Das österreichische System mit einer Zweiteilung im Kartellverfahren hat sich bewährt: Auf der einen Seite die Behörde, die untersucht und wie ein Staatsanwalt Anträge einbringt. Auf der anderen Seite das Gericht, das entscheidet. Durch die Möglichkeit von höheren Geldbußen, so die AK, würde diesem bewährten System weiter Rechnung getragen, da das Gericht das Behördenhandeln kontrolliert.