Entgelt für Messleistungen

Einerseits betreibt und wartet der Netzbetreiber Mess- und Zähleinrichtungen, andererseits ist er für die Eichung und Datenauslesung verantwortlich. Die Kosten dafür deckt das Messentgelt ab. Durch einen Wechsel des Gaslieferanten ändert sich der Netzbetreiber nicht, somit bleibt auch das Messentgelt unverändert.