Was muss ich beim Auszug beachten?

Wichtig ist, dass Sie Ihre Verträge mit Netzbetreiber und Energielieferant rechtzeitig kündigen. Geben Sie diesen auch Ihre neue Adresse bekannt, damit die Endabrechnung nachgeschickt werden kann. Falls Sie aus einer gemeinsamen Wohnung ausziehen, in der Sie mit anderen Personen (z.B. Lebensgefährten oder WG-Mitbewohner) Vertragspartner für die Energieversorgung waren, sollten Sie Strom- oder Gaslieferant sowie den Netzbetreiber …

Was kann ich tun, wenn mein Energieversorger die Preise erhöht?

Ihr Anbieter muss Ihnen geplante Preiserhöhungen im Vorhinein ankündigen. Wenn Sie mit der Erhöhung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer festgelegten Frist schriftlich widersprechen. Gleichzeitig sollten Sie rasch einen neuen Energielieferanten suchen, damit keine Versorgungslücke entsteht. Dazu können Sie den Vergleichsrechner auf StromGas24 nutzen.

Darf ich überhaupt zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ja, seit der vollständigen Öffnung des österreichischen Energiemarkts 2001/2002 dürfen Privathaushalte frei wählen, von wem sie Strom oder Gas beziehen. Voraussetzung für einen Anbieterwechsel ist jedoch, dass Sie vertraglich nicht mehr an Ihren derzeitigen Lieferanten gebunden sind.