Liberalisierung und nachhaltige Energieversorgung

Mit dem Inkrafttreten des neuen Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes im Jahr 1999 begann der Liberalisierungsprozess der Energieversorgung. Durch eine schrittweise Öffnung der Strom- und Gasmärkte innerhalb der EU und den damit entstehenden Wettbewerb sollten die Preise für Gas und Strom langfristig sinken. Auf einem liberalisierten Energiemarkt werden Kunden durch verschiedene Anbieter mit elektrischer Energie und Erdgas versorgt, wobei möglichst viele Teile der Lieferkette dem freien Wettbewerb unterliegen. Daraus folgen bessere Konditionen und Energiepreise für Verbraucher. Die benötigten Versorgungsnetze können allerdings nicht dem Wettbewerb unterworfen werden. Hier verfügen die Netzbetreiber im Gegensatz zu den Stromlieferanten über eine Monopolstellung. Das Betreiberentgelt für die Nutzung der Netze wird jedoch durch den Staat reguliert.

Strompreisrechner

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Was bedeutet das für Sie als Verbraucher?

Ihren Netzbetreiber, der für die Wartung und Instandhaltung des Energienetzes sowie auch für Zählleistungen zuständig ist, können Sie nicht beliebig auswählen. Wer Ihr Netzbetreiber ist, hängt ausschließlich von Ihrer Wohnadresse ab.

Den Lieferanten, der Sie mit Gas oder Strom versorgt, können Sie sich frei aussuchen. Stromlieferanten unterscheiden sich je nach Preis und Herkunft des Stroms. Indem Sie im Stromrechner verschiedene Anbieter miteinander vergleichen, können Sie jährlich bis zu 100 Euro an Stromkosten sparen.

Stromanbieter vergleichen und wechseln

Zunächst ist es empfehlenswert, Strompreise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Dafür können Sie den Stromrechner auf StromGas24 nutzen. Neben dem Preis ist häufig auch die Herkuft des Stroms entscheidend. So können Sie zum Beispiel einen Anbieter wählen, der ausschließlich Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen liefert.

Überprüfen Sie, ob Sie noch an Ihren derzeitigen Stromanbieter gebunden sind, und ob Sie bei einer vorzeitigen Kündigung des Stromvertrags Rabatte verlieren würden. Ihren laufenden Stromliefervertrag können Sie grundsätzlich unter Einhaltung einer Frist von bis zu zwei Wochen kündigen. Einen Vertrag mit Bindungsfrist können Sie bis zum Ende des ersten Vertragsjahres und danach immer zum Monatsletzten kündigen. Wenn Ihr Stromlieferant seinen Tarif erhöht oder die Geschäftsbedingungen verändert, ist auch eine vorzeitige Kündigung möglich. Die Kündigung Ihres alten Stromvertrags erledigt meist Ihr neuer Stromanbieter für Sie.

Vergessen Sie bei einem Wohnungswechsel nicht, erneut die Anbieterpreise zu vergleichen, damit Sie nicht zu viel bezahlen. Für die neue Wohnung können Sie sich einen neuen Stromlieferanten aussuchen und einen neuen Liefervertrag abschließen. Mit dem Netzbetreiber müssen Sie nach einem Umzug ebenfalls einen neuen Vertrag abschließen – auch dann, wenn Ihr neuer Wohnort im selben Versorgungsgebiet liegt. Wie Sie einfach und bequem Ihren Anbieter über StromGas24 wechseln, erfahren Sie in unserem Strom-Ratgeber.