Muss ich beim Wechsel den Zählerstand ablesen?

Ein Wechsel ist auch möglich, ohne dass Sie Ihren Zähler ablesen. In der Regel wird der Zählerstand dann rechnerisch ermittelt. Manche Netzbetreiber lesen den Zählerstand bei einem Wechsel auch selbst ab. Wir empfehlen jedoch, Ihrem Netzbetreiber zum Wechseldatum den Zählerstand bekannt zu geben. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie Ihrem bisherigen Anbieter nicht mehr bezahlen …

Kostet ein Anbieterwechsel etwas?

Nein, ein Anbieterwechsel ist für Sie völlig kostenlos. Laut Gesetz muss der Wechsel des Energielieferanten für Konsumenten kostenlos möglich sein. Zum Umstieg erhalten Sie von Ihrem bisherigen Anbieter eine Endabrechnung. Um dabei nicht zu viel zu bezahlen, sollten Sie zum Umstellungsdatum den Zählerstand ablesen und Ihrem Netzbetreiber mitteilen.

Wann muss ich mit einer Abschaltung von Strom oder Gas rechnen?

Eine Abschaltung kann aus zwei Gründen erfolgen: Wenn Sie keinen Liefervertrag mit einem Energieversorger haben Wenn Sie in größere Zahlungsschwierigkeiten geraten sind   In beiden Fällen sollten Sie möglichst rasch Ihren Strom- oder Gasanbieter und Ihren Netzbetreiber kontaktieren. Über eine geplante Abschaltung muss Sie der Netzbetreiber schriftlich informieren. Durch rechtzeitige Kontaktaufnahme lässt sich eine Abschaltung meist …

Kann es sein, dass mein Zähler nicht richtig funktioniert?

Fehler an Zählgeräten kommen nur selten vor. Falls Sie trotzdem vermuten, dass Ihr Strom- oder Gaszähler nicht richtig funktioniert, kontaktieren Sie bitte Ihren Netzbetreiber. Er ist für die Wartung von Zählgeräten zuständig und erhält dafür ein Messentgelt, das Sie mit Ihrer Energierechnung bezahlen. Falls gewünscht, kann der Netzbetreiber Ihr Gerät überprüfen. Beachten Se jedoch, dass …

An wen wende ich mich, wenn beim Umstieg etwas nicht funktioniert?

Bei Fragen zum Vergleichsrechner oder zum Anbieterwechsel unterstützen wir Sie gerne. Wenn Sie nach dem Anbieterwechsel noch Fragen haben, wie etwa zum neuen Liefervertrag oder zu Ihrer Gas- oder Stromversorgung, wenden Sie sich am besten an Ihren gewählten Energieversorger. Natürlich sind wir auch dann noch für Sie da – in den meisten Fällen ist jedoch …

Darf ich überhaupt zu einem anderen Anbieter wechseln?

Ja, seit der vollständigen Öffnung des österreichischen Energiemarkts 2001/2002 dürfen Privathaushalte frei wählen, von wem sie Strom oder Gas beziehen. Voraussetzung für einen Anbieterwechsel ist jedoch, dass Sie vertraglich nicht mehr an Ihren derzeitigen Lieferanten gebunden sind.

Muss ich selbst kündigen?

Wenn Sie über StromGas24 zu einem neuen Anbieter wechseln, übernimmt dieser die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags. Sie sollten nur dann selbst kündigen, wenn einer dieser Fälle auf Sie zutrifft: Wenn sich Ihr Vertrag in weniger als sechs Wochen um einen größeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängern würde. Dann kann es passieren, dass der …

Was ändert sich nach dem Wechsel?

Ab dem Umstellungstermin erhalten Sie Ihre Strom- oder Gasrechnung vom neuen Anbieter. Ansonsten ändert sich nichts. Für die Wartung von Zählern und Leitungen bleibt der Netzbetreiber zuständig, der dafür eine Netzgebühr verlangt. Er ist auch bei Störungen und Ausfällen Ihr Ansprechpartner.